fbpx AGB - Börsen.Tips

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Börsen.Tips ist eine stochastische Analyse der Vergangenheit und kennt nicht die Zukunft.

Du setzt die Börsen.Tips eigenverantwortlich bei Deinem eigenen Broker um.

Es wird keine Gewähr, Haftung oder Garantie übernommen.

Es ist keine Finanzanalyse nach § 34b WpHG.

Quelle für Kurse und Daten: ARIVA.DE AG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen Gevers Daten-Analyse GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 224095, nachfolgend „App-Betreiber“, vertreten durch Geschäftsführer Marius Gevers, bietet Verbraucher:innen, Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, nachfolgend „Nutzer:in“, im Rahmen einer unverbindlichen Empfehlung, die keine Anlageberatung mangels persönlicher Empfehlung ist, und damit einem breiten Publikum, folgende „Börsen.Tips“ an: Es werden drei Wertpapiere mit Aussichten, in der folgenden Zeit Wertsteigerungen zu erfahren, angezeigt.

Der App-Betreiber bedient sich keiner automatisierter Prozesse wie Hochfrequenzhandel oder Beratungssysteme im Internet. Die Nutzer:in als Empfänger:in der Börsen.Tips kann das Ergebnis der Empfehlung durch persönliche Informationen beeinflussen. Die Börsen.Tips sind nicht auf eine Prüfung der persönlichen Umstände der Nutzer:in gestützt oder als für sie/ ihn geeignet dargestellt. Es wird auch keine zumindest allgemeine Exploration der Nutzer:in vorgenommen.

Börsen.Tips geben die Meinung des App-Betreibers wieder.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen App-Betreiber und der Nutzer:in geltenden Bedingungen für die von dem App-Betreiber im Rahmen der lediglich abstrakten Darstellung und Wertung von ETF-Anlagemöglichkeiten. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom App-Betreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Anmeldung für die Nutzung der Börsen.Tips-App gem. § 3 erkennt die Nutzer:in diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

Der App-Betreiber weist darauf hin, dass es sich bei den ETF um eine Geldanlage mit Risiken handelt, da die Entwicklung eines ETF von nicht absehbaren künftigen Ereignissen abhängig ist. Bei einer Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung sind unter anderem wirtschaftliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der App-Betreiber führt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung durch und übernimmt daher keine Gewähr für die Erreichung der von der Nutzer:in verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Im Zweifelsfall kann daher die Einholung von rechtlichem und steuerlichem Rat erforderlich sein.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden der Nutzer:in vom App-Betreiber über die Push-Benachrichtigung im Rahmen der App mitgeteilt. Widerspricht die Nutzer:in solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird die Nutzer:in im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

 

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Börsen.Tips sind kontinuierlich erscheinende ETF-Empfehlungen (ETF = exchange-traded Funds), die Finanzanalysen des App-Betreibers für einzelne ETF enthalten.

(2) Die Leistungen des App-Betreibers bestehen u. a. in:

(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Börsen.Tips-App: Aus einer Vorauswahl kostengünstiger, gering korrelierter ETF mit hoher Marktkapitalisierung werden diejenigen drei bestimmt, die aufgrund etablierter statistischer Indikatoren, insbesondere Momentum und Volatilität, beste Aussichten haben, in der folgenden Zeit Wertsteigerungen zu erfahren.

(b) Bereithalten der Website https://börsen.tips: Die Funktionsweise der App und Hintergründe der Berechnung werden erklärt.

(c) Aktualisieren von Social Media Angeboten bei Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, TikTok in ähnlich-namigen Kanälen.

(3) Der App-Betreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Börsen.Tips-App für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen. Die Möglichkeit des Zugangs zur Börsen.Tips-App über das Internet besteht nur im Rahmen des Stands der Technik. Eine jederzeitige Verfügbarkeit der Börsen.Tips-App ist nicht geschuldet. Störungen der Technik können nicht ausgeschlossen werden. Die Nutzer:in muss insbesondere außerhalb des Einflussbereichs des App-Betreibers mit Einschränkungen der Verfügbarkeit wegen Störungen der Datenübermittlung in den beteiligten Teilnetzen des Internets rechnen.

(4) Der App-Betreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Börsen.Tips-App sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit der Nutzer:in geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der App-Betreiber wird die Nutzer:innen der Börsen.Tips-App über die Änderungen entsprechend informieren.

 

§ 3 Anmeldung/ Registrierung

(1) Die Nutzung der Börsen.Tips-App setzt ein vorheriges Herunterladen durch die Nutzer:in von Google Play für Android oder Apple Appstore für iOS voraus.

(2) Nutzungsberechtigt sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen.

 

§ 4 Haftung des App-Betreibers

(1) Der App-Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der App-Betreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für vom App-Betreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der App-Betreiber keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der App-Betreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Nutzer:in nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vom App-Betreiber im Rahmen der Börsen.Tips-App erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch die Nutzer:in verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des App-Betreibers.

 

§ 5 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch den App-Betreiber; Geheimnisschutz

(1) Die Server des App-Betreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; der Nutzer:in ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Börsen.Tips-App übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Die Nutzer:in willigt darin ein, dass der App-Betreiber Informationen und nicht personenbezogene Daten über die Nutzung der Börsen.Tips-App in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z. B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) Der App-Betreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung von der Nutzer:in erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt die Nutzer:in darin ein, dass der App-Betreiber:

(a) die von der Nutzer:in im Rahmen des Herunterladens der Börsen.Tips-App gemachten Angaben sowie entsprechende von der Nutzer:in mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des App-Betreibers unter der Seite https://www.börsen.tips/datenschutz verwiesen.

 

§ 6 Zahlungsdienste

Werden vom App-Betreiber Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

 

§ 7 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Nutzungsvertrag für die Börsen.Tips-App wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit dem Herunterladen der Börsen.Tips-App.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Für die Kündigung seitens des App-Betreibers ist die Textform/ Push-Benachrichtigung im Rahmen der App ausreichend.

(4) Die Kündigung seitens der Nutzer:in erfolgt über Google-Play bzw. über den App-Store.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hannover.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/ oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(3) Der App-Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB, damit verbundene Leistungsbeschreibungen und Preise jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Diese neuen AGB werden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten sollen, schriftlich bekanntgegeben. Hat der App-Betreiber mit der Nutzer:in einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Auftraggeber erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Widerspricht die Nutzer:in Änderungen nicht spätestens vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg, gelten diese als angenommen. Sie gelten als genehmigt, wenn die Nutzer:in nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt. Der App-Betreiber wird der Nutzer:in in dem Mitteilungsschreiben auf die Bedeutung seines Schweigens und den Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen hinweisen. Widerspricht die Nutzer:in, gelten die bisherigen Bedingungen fort.

Wir sind für Dich da!

Du hast Fragen zu Börsen.Tips ? Dann schreib uns gerne oder ruf uns an - wir helfen Dir jederzeit gerne!

Gevers Daten-Analyse GmbH
Ferdinand-Wallbrecht-Str. 23
30163 Hannover

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